Durch Mindestlohn steigen Transportkosten
Seit dem 1. Januar 2015 gilt das Mindestlohngesetz in Deutschland. Besonders die Bundesländer Berlin, Bayern, Hessen oder Niedersachsen profitieren von dem neuen Mindestlohn. Laut den statistischen Daten der Bundesagentur für Arbeit lagen die Stundenlöhne hier am häufigsten unter 8,50 Euro.
Bei der durchgeführten Studie wurden stichprobenhaft Arbeitszeitdaten von den Stückgutkooperationen 24plus, System Alliance, VTL und Cargoline analysiert. Der Lohn für beispielsweise Nahverkehrskraftfahrer erhöht sich durch den neuen Mindestlohn um circa 16 Prozent. Für Fernverkehrsfahrer gibt es eine Erhöhung von etwa 17 Prozent. Die gesamten Produktionskosten für Stückgutsendungen erhöhen sich durchschnittlich um 1,2 Prozent.
Zusätzliche Effekte in der Vergütungsstruktur erwartet
Laut einer Expertenbefragung müssen Bereitschafts- und Pausenzeiten genau definiert werden. Dadurch ergeben sich zusätzliche Verwaltungsaufwendungen. Auch eine straffere Organisation und konsequente Zeiterfassung muss sichergestellt werden. Weitere Effekte werden in der gesamten Vergütungsstruktur erwartet, denn Mitarbeiter, die bereits jetzt besser verdienen, werden in Zukunft auch höhere Ansprüche an Ihre Vergütung haben. Auch der bürokratische Mehraufwand wird kritisiert. Sowohl Zollverwaltung als auch die zusätzliche Dokumentationspflicht führen zu weiteren anfallenden Kosten.
Mindestlohn gilt auch für ausländische Fahrer
Nach dem neuen Mindestlohngesetz müssen auch ausländische LKW-Fahrer auf deutschen Autobahnen mit 8,50 Euro entlohnt werden. Das Gesetz kennt in diesen Fällen keine Grenzen. Nach dem Überschreiten der deutschen Bundesgrenze müssen ausländische Trucker mit mindestens 8,50 Euro bezahlt werden. Bisher betrug der Stundenlohn der tschechischen LKW-Fahrer drei bis vier Euro. Die Empörung über die neue Gesetzeslage ist daher groß. Das tschechische Arbeits- und Sozialministerium scheint völlig überrascht. Bisher verzichteten alle EU-Länder auf die Übertragung ihrer Mindestlöhne bei Transitfahrten. Falls sich die Gesetzeslage nicht verändern wird, drohen Konsequenzen für die deutsche Exportwirtschaft. Langfristig gesehen steigen die Kosten für den Verkehr und somit überlegen sich viele ausländische Unternehmen Deutschland zu meiden. Da werden polnische Häfen plötzlich interessanter als Bremen oder Hamburg.
Unternehmerhaftung
Viele deutsche Unternehmen sehen den neuen Mindestlohn von 8,50 Euro nicht so kritisch. Viel mehr beschäftigt sie die damit einhergehende Unternehmerhaftung. In der Logistikbranche ist es üblich, Aufträge an Subunternehmer weiter zu geben. Doch dies bringt zukünftig viele Risiken mit sich, da der Arbeitnehmer dafür verantwortlich ist, zu garantieren, dass alle beauftragten Dienstleister ihren Mitarbeitern den Mindestlohn bezahlen. Vor allem bei längeren und komplexen Lieferketten kann es zu Unklarheiten kommen, welcher Auftraggeber schlussendlich die Haftung übernehmen muss.